
Wir führen gerne bei Ihnen den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuch nach
§ 37.3 SGB XI durch.
Wir beraten Sie individuell, unabhängig und ohne Zeitdruck zu all Ihren Fragen.
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit nur Beratungseinsätze in den PLZ-Gebieten 40xx, 41xx, 42xx, 50xx, 51xx, 53xx, 54xx, 56xx sowie 57xx durchführen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Professionelle Pflegeberatung auf neuestem Stand
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Für Sie oder Ihren Angehörigen besteht ein Pflegegrad 2 oder höher? Dann muss ein verpflichtender Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI durchgeführt werden.
Bei einem Pflegegrad 2 und 3 ist dieser ein Mal halbjährlich sowie
bei einem Pflegegrad 4 und 5 ein Mal vierteljährlich vorgeschrieben.
Liegt der Pflegegrad 1 vor, haben Sie das Recht, ein Mal halbjährlich einen kostenlosen Beratungsbesuch anzufordern.
Dies ist vor allem sinnvoll, um stets auf dem aktuellen Stand zu sein und die eigenen Möglichkeiten bestmöglich nutzen zu können.
Dank langjähriger und umfangreicher Kooperationen können wir Ihnen Angebote aus einer Hand bieten. Somit haben Sie statt mehrerer Ansprechpartner nur einen.
Die Bicura.
Selbstverständlich führen wir Beratungsbesuche auch bei Babys, Kleinkindern und Kindern durch.
Ihre Vorteile bei einer Beratung über uns:
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Wir melden uns innerhalb von 2 Werktagen bei Ihnen.
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Wir erinnern Sie an zukünftige Termine. Sie müssen sich somit keine Folgetermine merken.
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Wir übernehmen die Kommunikation mit den Pflegekassen.
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Wir sind unabhängig von den Pflegekassen und beraten Sie ohne eigene wirtschaftliche Interessen.
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Wir sind stets auf dem neuesten Stand.
Themen unserer Pflegeberatung

In unserer Pflegeberatung werden, individuell auf Sie zugeschnitten, unter anderem folgende Themen behandelt:
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Organisation der Pflege
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Entlastungsmöglichkeiten von pflegenden Angehörigen (zum Beispiel Verhinderungspflege)
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Barrierefreie Umbauten (zum Beispiel Badumbau)
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Pflegehilfsmittel
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Gemeinsame Erarbeitung von Lösungen für vorhandene Probleme
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Weitere Themen rund um die Pflege